Wer kennt nicht die langen Schlangen vor den Toiletten bei einer Großveranstaltung?
Man wartet schon dringend auf Erleichterung, aber es gibt schlicht zu wenige Anlagen – und diese sind dann nach oftmaliger Benutzung bereits verschmutzt und unappetitlich. So etwas kann die Festivallaune schnell verderben. Veranstalter:innen sind also gefordert, für eine gute und saubere Sanitärlösung zu sorgen – gesetzliche Vorschriften gibt es hierfür ebenso.
Zu den Mindestanforderungen einer öffentlichen Toilette in Österreich gehören eine geschlechtsneutrale Anlage, also eine so genannte Unisex-Toilette, und eine barrierefreie Lösung, sofern das möglich ist. Gerade bei mobilen Toiletten gibt es oft keine eigenen Kabinen für Frauen und Männer; das ist auch nicht vorgeschrieben.
Grundsätzlich gibt es in Österreich keinen Rechtsanspruch auf die kostenlose Benutzung öffentlicher WC-Anlagen – es darf also Geld verlangt werden.
Gesetzliche Vorschriften sind Ländersache
Je nach Bundesland haben Organisator:innen einer Veranstaltung leicht
unterschiedliche Vorgaben, wie der Sanitärbereich gestaltet sein muss und was mit den Abfällen passiert. Eine exakte und sehr umfangreiche Auflistung nach Ländern finden Sie in unserem Gratis-Download! (siehe unten).
Sanitäreinrichtungen müssen dann zur Verfügung gestellt werden, wenn „mit einem länger dauernden Aufenthalt von Besuchern und Kunden zu rechnen ist“ (OIB-Richtlinie, Punkt 3).
Die Veranstaltungssicherheitsverordnung (VSVO) gibt vor, welche Bedingungen für (sehr oft mobile) Toiletten bei Events erfüllt werden müssen. Auch wenn jedes Bundesland eigene Verordnungen hat, gibt es doch Übereinstimmung, was grundsätzlich zu beachten ist. Die ÖNORM hingegen gilt österreichweit und ist auch international anerkannt. Für WC-Anlagen und WC-Becken gilt die ÖNORM EN 33, für barrierefreie Klos die ÖNORM B 1600.
Folgende Tabelle zeigt, wie viele Anlagen Veranstalter:innen einplanen müssen:
„Einsatz bei Veranstaltungen“ Vorgaben:
Anzahl der Nutzer (50% weiblich und 50% männlich) | Mindestanzahl der Kabinen (bis zu 6-stündiger Veranstaltungsdauer) | Mindestanzahl der Kabinen (bis zu 12-stündiger Veranstaltungsdauer) | |
a) | bis zu 249 | 2 | 3 |
b) | 250 bis 499 | 3 | 5 |
c) | 500 bis 999 | 6 | 9 |
d) | 1 000 bis 1 999 | 12 | 18 |
e) | 2 000 bis 2 999 | 25 | 38 |
f) | 3 000 bis 3 999 | 28 | 57 |
g) | 4 000 bis 4 999 | 50 | 75 |
h) | 5 000 bis 5 999 | 63 | 95 |
i) | 6 000 bis 6 999 | 75 | 113 |
j) | 7 000 bis 7 999 | 88 | 132 |
k) | 8 000 bis 8 999 | 100 | 150 |
l) | 9 000 bis 9 999 | 113 | 170 |
m) | 10 000 bis 12 499 | 125 | 188 |
n) | 12 500 bis 14 999 | 156 | 234 |
o) | 15 000 bis 17 499 | 188 | 282 |
p) | 17 500 bis 19 999 | 219 | 329 |
q) | 20 000 | 250 | 375 |
r) | über 20 000 | Einzelkalkulation erforderlich | |
Reinigungsintervall: Zwischenreinigung oder Bereitschaftsdienst vor Ort (Stand-by) sind bei dieser Aufstellung nicht berücksichtigt. Hierfür ist eine Einzelkalkulation erforderlich. Sollte die Veranstaltungsdauer für länger als 6 h bzw. 12 h andauern, muss im Abstand von 6 h bzw. 12 h ein Reinigungsservice durchgeführt werden. |
In höchster Not sein
Es ist manchmal ja wirklich zum Verzweifeln: Man ist auswärts unterwegs – egal ob Wandern, Joggen, Radfahren oder Feiern – und muss irgendwann aufs Klo. Doch wo gibt es die nächste Gelegenheit dazu? Oft sucht man vergeblich danach und muss sich in der freien Natur erleichtern – und selbst das ist nicht immer möglich und außerdem verboten. Je nach Gemeinde oder Stadt, die Bußgelder autonom festlegen dürfen, beträgt die Strafe zwischen 35 und gewaltigen 700 Euro. Wenn jedoch Klosetts fehlen, gibt es oft keine andere Möglichkeit, als auf gesetzliche Vorschriften zu verzichten. Nur kann man sich in diesem Fall leider weder auf Organisator:innen, noch auf die Gemeinde ausreden.
Wer für eine Veranstaltung oder für die sanitäre Aufrüstung in seiner Gemeinde eine nachhaltige und umweltfreundliche Toilettenlösung sucht, ist vielleicht bei öKlo richtig. Geruchsneutrale, umweltfreundliche und nachhaltige Trockentoiletten machen Veranstaltern und Gästen Freude.
Weiterführende Links:
https://oeklo.at/blog/komposttoilette/rechtliche-voraussetzungen