Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf- und Mietverträge
Kaufverträge
1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
4. Vertragsgegenstand
5. Montage
6. Lieferbedingungen
7. Bezahlung
8. Widerrufsrecht
9. Eigentumsvorbehalt
10. Transportschäden
11. Datensicherung
12. Gewährleistung und Garantien
13. Haftung
14. Verhaltenskodex
15. Streitbeilegung
16. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.
Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.
Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Unternehmer ist jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
Der Kaufvertrag kommt zustande mit öKlo GmbH.
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.
Wir nehmen Ihr Angebot innerhalb von zwei Tagen an, indem wir eine Annahmeerklärung in separater E-Mail abgeben oder gegebenenfalls die Zahlungstransaktion durch unseren Dienstleister oder den ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Durchführungszeitpunkt der Zahlungstransaktion richtet sich nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart (s. unter „Bezahlung“).
Die für Sie relevante Alternative richtet sich danach, welches der aufgezählten Ereignisse als erstes eintritt.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch, Englisch
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu.
4. Vertragsgegenstand
4.1 Produktbeschreibung
Auf die Geltung der jeweiligen Produktbeschreibung als wesentlicher Bestandteil des Vertrages wird hingewiesen.
4.2 Produktbilder
Unbeschadet Ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte möchten wir Sie auf die nachfolgenden Besonderheiten hinweisen. Bei Unsicherheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
Aufgrund individueller Bildschirmkonfigurationen (z.B. Auflösung und Helligkeit) sind geringfügige Abweichungen zwischen den dargestellten und den tatsächlichen Produktfarben möglich.
Bei Holzprodukten sind natürliche Abweichungen hinsichtlich Maserung, Struktur und Farbe des Holzes möglich.
4.3 Nutzungsrecht
Die von uns zur Erfüllung des Auftrags gegebenenfalls erstellten Skizzen, Entwürfe, Vorerzeugnisse etc. sind rechtlich geschützt. Wir räumen Ihnen ein einfaches, nicht ausschließliches Recht zu ihrer Nutzung zum Zwecke der Auftragserfüllung in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein.
5. Montage
Die Erbringung von Montageleistungen bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
5.1 Auswahl des Dienstausführenden
Die Leistung erbringen wir nach unserer Wahl entweder in eigener Person oder durch qualifiziertes, von uns ausgewähltes Personal. Wir behalten uns ausdrücklich die Leistungserbringung durch Dritte (Subunternehmer) vor, die in unserem Auftrag tätig werden.
Einen Anspruch auf die Auswahl einer bestimmten Person zur Leistungserbringung haben Sie nur dann, wenn und soweit sich dies aus der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung ausdrücklich ergibt.
Wenn und soweit Dritte zur Leistungserbringung eingesetzt werden, bleiben wir weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Vertragspflichten verantwortlich.
Vor dem Einsatz von Dritten werden wir diese hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, Geeignetheit hinsichtlich der beruflichen Ausbildung, Erfahrung und/oder Fähigkeit zur vertragsmäßigen Leistungserbringung prüfen und hierzu verpflichten.
5.2 Zugang zum Montageort
Das Produkt wird an den Montageort geliefert. Sie sind verpflichtet, der mit der Montage beauftragten Personen Zugang zum Montageort zu gewähren.
6. Lieferbedingungen
6.1 Lieferoptionen
Wir versenden die Produkte an die im Bestellprozess angegebene Lieferadresse.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei öKlo GmbH, Industriestraße 4, 2120 Wolkersdorf, Österreich zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: 09:00 – 16:30
Ein etwaiges außerordentliches fristloses Kündigungsrecht aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Die Regelung des § 1162 ABGB bleibt unberührt.
Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. Brief, E-Mail).
6.2 Lieferung per Spedition
Terminvereinbarung
Bei Speditionslieferungen setzt sich das von uns beauftragte Speditionsunternehmen zum Zwecke der Vereinbarung eines Liefertermins mit Ihnen in Verbindung.
Lieferort
Die Lieferung der Ware erschöpft sich in dem Transport und dem Entladen der Ware an den ersten öffentlichen Bordstein der vereinbarten Lieferanschrift. Die Lieferung beinhaltet nicht die Lieferung in bestimmten Räumlichkeiten oder die Montage und/oder die Installation der bestellten Waren, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
7. Bezahlung
7.1 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Diese sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
7.2 Zahlungsarten
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die nachfolgenden Zahlungsarten zur Verfügung.
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
Kreditkarte
Im Bestellprozess geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Ihre Karte wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet.
PayPal
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-Konto.
Sofort by Klarna
Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister Sofort GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München bezahlen zu können, müssen Sie über ein für Online-Banking freigeschaltetes Bankkonto verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Ihr Konto wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.
Apple Pay
Um den Rechnungsbetrag über Apple Pay bezahlen zu können, müssen Sie den Browser „Safari“ nutzen, bei dem Diensteanbieter Apple registriert sein, die Funktion Apple Pay aktiviert haben, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Klarna
In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister Klarna Bank AB (publ.), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden („Klarna“) bieten wir Ihnen die nachfolgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung über Klarna ist nur für Verbraucher verfügbar. Sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, setzt die Zahlung über Klarna eine erfolgreiche Adress- und Bonitätsprüfung voraus und sie erfolgt direkt an Klarna. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der jeweiligen Zahlungsoption und im Bestellprozess.
Klarna kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten Klarna-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit Klarna. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Klarna-Konto.
Klarna Kreditkarte
Im Bestellprozess geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Ihre Karte wird durch Klarna unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet. Eine Adress- und Bonitätsprüfung findet nicht statt.
Klarna Lastschrift
Sie erteilen Klarna ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung wird Sie Klarna informieren (sog. Prenotification). Die Kontobelastung erfolgt nach Versand der Ware.
Barzahlung bei Abholung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung bar.
8. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
9. Eigentumsvorbehalt
Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Ihr Verlangen insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
10. Transportschäden
Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 UGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
11. Datensicherung
Sie sind zur ordnungsgemäßen und regelmäßigen Sicherung Ihrer Daten verantwortlich. Bei Schäden aus dem Verlust von Daten, haften wir nicht, soweit Sie den Datenverlust durch eine regelmäßige und vollständige Datensicherung hätten vermeiden können.
Die vorstehende Einschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
- im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
12. Gewährleistung und Garantien
Geltung des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Die nachstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
- im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist
Beschränkungen gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der vorige Satz gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 933 b ABGB bleiben unberührt.
Hinweis gegenüber Kaufleuten
Unter Kaufleuten gilt die in § 377 UGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
Garantien und Kundendienst
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 09:00 bis 16:30 unter der Telefonnummer +43 2245 22885 sowie per E-Mail unter info@oeklo.at
13. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
14. Verhaltenskodex
Folgenden Verhaltenskodizes haben wir uns unterworfen:
Trusted Shops (https://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf)
15. Streitbeilegung
Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die Internet Ombudsstelle, Ungargasse 64-66/3/404, 1030 Wien, https://www.ombudsstelle.at/.
16. Schlussbestimmungen
Sind Sie Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuch, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bedingungen für die Vermietung von Toiletten der öKlo GmbH
Ergänzend zu unseren AGB gelten die nachfolgenden Mietbedingungen sowie die Zusätze ‚Höhere Gewalt‘ und ‚Aufrechnung & Zurückbehaltung‘.
Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung der Mietsache an den vereinbarten Standort. Ist eine feste Mietdauer nicht vereinbart oder auf unbestimmte Zeit verlängert, kann das Mietverhältnis mit einer Frist von 5 Werktagen gekündigt werden.
Mietzins
Die Miete ist jeweils am ersten Werktag eines Monats ohne Abzug im Voraus zu entrichten. Ist eine feste Mietdauer nicht vereinbart oder auf unbestimmte Zeit verlängert worden, ist eine vollständige Miete für das ganze Monat zu entrichten. Für nicht vollendete Monate gilt folgendes: über 7 Tage in einem Monat (Anfangs- oder Endmonat), wird der ganze Monatsbetrag fällig. Sollte eine Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer zum vereinbarten Termin nicht stattfinden, verpflichtet sich der Mieter zur Bezahlung einer Konventionalstrafe in Höhe der Miete. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt. Sämtliche aus der Anlieferung und Aufstellung resultierenden Kosten hat der Mieter zu tragen. Diese Preise sind auf Grund der bei Geschäftsabschluss gültigen Löhne, Materialpreise und der uns bekannt gegebenen Lieferantenpreise erstellt. Nachträgliche Erhöhungen der vorgenannten Kosten und Preise berechtigen uns, die jeweils vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen. Dem Besteller steht aus diesem Grund ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nicht zu: er verzichtet überdies für diesen Fall auf das Rechtsmittel und die Einrede des Wegfalles der Geschäftsgrundlage
Zahlungsverzug
Gestaltet sich die Finanzlage des Mieters/Käufers nach unserem Dafürhalten dennoch für ungünstig oder ist er mit der vereinbarten Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt:
a) die Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen
Zahlung aufzuschieben;
b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen;
c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust);
d) Sicherstellungen auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Wahl zu beanspruchen;
e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe der jeweils üblichen Bankrate für Kontokorrentkredite, jedoch mindestens 12 % Zinsen p. a. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auf laufende Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen;
f) bei Nichteinhaltung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wird;
g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringenden Leistungen, gleichgültig welcher Art auch immer, bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten.
Bei Zahlungsverzug des Mieters sind wir berechtigt, ohne gesonderte Ablehnungsandrohung den Mietvertrag fristlos zu kündigen, die Mietgegenstände abzuholen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Mieter nicht innerhalb von 10 Tagen nach einer schriftlichen Mahnung den ausstehenden Mietzins vollständig bezahlt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Mieter mit der Entrichtung des Mietzinses für zwei aufeinanderfolgende Termine oder in Höhe eines Gesamtbetrags in Verzug gekommen ist, der der Höhe nach, den Mietzins für zwei Monate erreicht. Ist eine feste Mietdauer vereinbart, können wir anstelle von Kündigung und Schadensersatz auch Vorauszahlung des Mietzinses für die verbleibende Restlaufzeit des Vertrages, maximal jedoch zwölf Monatsmieten, verlangen.
Gewährleistung und Garantien
Bei Anlieferung von Mietsachen, die mit Mobiliar vermietet sind, sind wir nicht verpflichtet, eventuell fehlende oder defekte Einrichtungsgegenstände, die den Gebrauch der Gesamtsache nicht nennenswert beeinträchtigen, nachzuliefern. Die Gewährleistungsrechte des Mieters beschränken sich insoweit nur auf eine Reduzierung des Mietpreises in angemessener Höhe.
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffs Anspruch nach § 933b ABGB bleiben unberührt.
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
- im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist
Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 09:00 bis 16:30 unter der Telefonnummer +43 2245 22885 sowie per E-Mail unter info@oeklo.at
Vorbereitung des Standortes und der An-und Ablieferung
Der Mieter ist verpflichtet, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße An- und Ablieferung am Standort zu gewährleisten. Er hat insbesondere einen festen Untergrund (Fundament oÄ) vor Anlieferung herzustellen und zu gewährleisten, dass ein LKW bei An- und Ablieferung unmittelbar an den Aufstellungsort heranfahren und abladen kann.
Des Weiteren hat der Mieter entsprechende Hilfspersonen für die Auf- und Abladevorgänge bereitzustellen und für die Aufstellung eventuell erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen zu besorgen. Verzögerungskosten, die durch nicht ordnungsgemäße Vorbereitung des geplanten Standortes oder Wartezeiten der LKW und des Montagepersonals im Rahmen der Auslieferung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Wahl von Versandart und Versandweg bleiben uns unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen. Express- und Nachbestellung Zuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.
Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
- bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
Konstruktions- und Formänderungen
Konstruktions- und Formänderungen auch nach Vertragsschluss bleiben vorbehalten, soweit Funktion und Aussehen der Mietsache nicht grundsätzlich geändert wurden und die abweichende Mietsache für den Mieter zumutbar ist. Der Mieter hat Sorge zu tragen, bei Sturmwarnungen (ab 70km/h) alle Personen in Sicherheit zu bringen und von einer Benützung abzuraten.
Übergabeprotokoll
Bei Überlassung der Mietsache kann ein Mieter und bei Rückgabe der Mietsache können wir die Anfertigung eines schriftlichen Übergabeprotokolls über den Zustand der Mietsache und die Vollständigkeit des Inventars verlangen, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
Versicherungen
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen auf eigene Kosten gegen Vandalismus, Feuer-, Wasser-und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern und für die Mietsachen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wir sind berechtigt, vom Mieter als Nachweis über den Abschluss der Versicherungen die Vorlage der Versicherungsscheine zu verlangen und wenn die Versicherungsscheine nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Aufforderung vorgelegt werden, entweder die Versicherungen auf Kosten des Mieters selbst abzuschließen oder fristlos zu kündigen. Der Mieter trägt sämtliche Kosten, die aus einer behördlich vorgeschriebenen Überprüfung resultieren. Wird bei einer Kollaudierung die Anwesenheit des Vermieters oder einer von Ihm befugten Person verlangt, wird dies dem Mieter nach Aufwand verrechnet.
Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund für uns gilt insbesondere:
a) wenn der Mieter keinen Versicherungsschutz nachweisen kann;
b) wenn der Mieter zahlungsunfähig wird oder seine Zahlung einstellt,
c) durch Gerichtsbeschluss oder auf andere Weise liquidiert wird oder wenn ein außergerichtliches oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren, ein Gesamtvollstreckungs-, Konkurs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters beantragt oder eröffnet wird;
d) wenn der Mieter seinen (Wohn-)Sitz in Österreich aufgibt
Hat der Mieter den Kündigungsgrund zu vertreten, sind wir berechtigt, Schadenersatz in Höhe von mindestens 2 Monatsmieten, oder 50% der Gesamtmiete zu verlangen. Der Schadenersatz ist entsprechend anzugleichen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen.
Behandlung der Mietsache
Die Mietsache ist an dem vereinbarten Standort aufzustellen. Eine Verbindung des Mietgegenstandes mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder einer Anlage wird lediglich vorübergehend für die Dauer der mietweisen Überlassung vorgenommen. Bauliche Änderungen, zusätzliche Einbauten oder ähnliche die bauliche Substanz der Mietsache berührende Maßnahmen, eine Verlegung an einen anderen Standort (auf Kosten und Risiko des Mieters) oder die Überlassung der Mietsache an Dritte ist nur zulässig, wenn wir zuvor schriftlich zugestimmt haben. Unsere Firmenkennzeichen dürfen nicht entfernt oder verdeckt werden. Der Mieter hat auf seine Kosten die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu halten, beziehungsweise unser Servicepersonal nach besten Kräften bei der Wartung zu unterstützen.
Endreinigung
Die Mietsachen sind bei Beendigung der Mietzeit von groben und außergewöhnlich starken Verschmutzungen gereinigt zurückzugeben. Sollte eine Reinigung durch den Mieter erfolgen ist dies entsprechend unserer Vorgaben durchzuführen. Die Endreinigung wird von uns gegen Berechnung einer Endreinigungspauschale selbst vorgenommen. Diese gilt jedoch nur für Verschmutzungen, wie sie unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks zu erwarten stehen. Wir bleiben daher berechtigt, außergewöhnlichen Reinigungsaufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Servicepersonal
Der Käufer/Mieter hat unser Servicepersonal nach besten Kräften zu unterstützen und Ihnen dauerhaft und vollumfänglich Zutritt zu Wasser- und Stromanlagen zu gewähren. Darüber hinaus ist Ihnen ein Park- und Lagerplatz in akzeptabler Nähe der Mietsache zur Verfügung zu stellen. Den Weisungen und Vorgaben des Servicepersonals ist genauestens Folge zu leisten.
Weiters hat der Käufer/Mieter für eine Unterbringung des Servicepersonals auf seine Kosten zu sorgen, sofern eine Heimreise vom Auftragsort nicht zumutbar ist. Dies betrifft im Besonderen Aufträge mit dem Zusatz “Vollzeitservice”. Insbesondere während des Auf- und Abbaus der Kauf-/Mietsache, ist dem Personal vollumfänglich und priorisiert Zugang zu vorhandenen Gerätschaften (Stapler und dgl.) sowie Zufahrtswegen zu ermöglichen.
Gerichtsstand / Sonstiges
Soweit gesetzlich zulässig und gegenüber Unternehmern, ist Gerichtsstand Korneuburg. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.
Zusatz: Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer/Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der öKlo GmbH anerkannt sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer/Mieter nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Zusatz: Höhere Gewalt (Force Majeure)
Höhere Gewalt (Force Majeure)
Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen, von uns bzw. von unseren Zulieferanten nicht verschuldeten Umständen – insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Materialmangel, Arbeitsausfälle, Feuer, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Ereignisse – sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Rücktritt des Bestellers aus diesen Gründen ist ausgeschlossen.
Davon unberührt bleiben zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern.
Kontakt:
öKlo GmbH
Industriestraße 4
2120 Wolkersdorf
Telefon: Kostenlos aus ganz AT & DE
0800 400 00 22
Rufnummer außerhalb AT & DE:
+43 22 45 22 88 5
E-Mail: info@oeklo.at