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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf- und Mietverträge

öKlo GmbH, Bahnstraße 83a, 2120 Wolkersdorf

1 Geltungsbereich 2
2 Vertragsschluss und Bindung des Käufers/Mieters 2
3 Aufrechnungs-und Zurückbehaltungsrecht 4
4 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung 5
5 Lieferbedingungen 5
6 Widerrufsrecht 5
7 Höhere Gewalt; Vorbehalt der Selbstbelieferung 5
8 Rügepflicht/Nachbesserung/Begrenzung der Schadensersatzpflicht 6
9 Gerichtsstand 6
10 Verzugszinsen; Mahnkosten 7
11 Abweichende Vereinbarungen 7

Besondere Bestimmungen für Mietverträge 7

12 Mietzeit 7
13 Mietzins 7
14 Zahlungsverzug 8
15 Gewährleistung und Garantien 2
16 Vorbereitung des Standortes und der An-und Ablieferung 3
17 Haftung 4
18 Konstruktions- und Formänderungen 4
19 Übergabeprotokoll 4
20 Versicherungen 5
21 Außerordentliche Kündigung 5
22 Behandlung der Mietsache 6
23 Endreinigung 6
24 Servicepersonal 6

Besondere Bestimmungen für Kaufverträge 7

25 Miet-/Kaufpreis 7
26 Eigentumsvorbehalt 7
27 Verhaltenskodex 8
28 Streitbeilegung 8
29 Gewährleistungsausschluss bei gebrauchten Kaufsachen 8
30 Schlussbestimmungen 8

§ 1 Geltungsbereich
Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich verwiesen wird. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie in Schriftform und vor Vertragserfüllung erfolgen. Im Falle von Widersprüchlichkeiten der einzelnen Vertragsgrundlagen gelten diese in der angeführten Reihenfolge:

 

Allfällige in der Auftragsbestätigung oder sonstiger Korrespondenz durch Unterschrift bestätigte Sondervereinbarungen;

b.) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

c.) Die einschlägigen, dispositiven Bestimmungen des Zivilrechts.

 

Auch für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

 

Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumententenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.

Unternehmer ist jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer.

Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2 Vertragsschluss und Bindung des Käufers/Mieters
Unsere Angebote und Preislisten gelten freibleibend, unverbindlich und ohne Bindungswirkung.

Angebote eines Käufers/ Mieters nehmen wir innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Zugang durch schriftliche Auftragsbestätigung an. Der Käufer/Mieter bleibt bis zum Ablauf dieser Frist an sein Angebot gebunden.

 

Bestellungen, Angebote, Aufträge, Auftragsänderungen, Storni und sonstige Vereinbarungen bedürfen für Ihre Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt haben. Wir sind nicht verpflichtet, den Besteller auf die in seinem Geschäftsbetrieb anzuwendenden Vorschriften sowie auf die behördlichen Bestimmungen hinzuweisen.

 

Der Kaufvertrag kommt zustande mit öKlo GmbH.

 

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.

 

Wann der Vertrag mit uns zustande kommt, richtet sich nach der von Ihnen gewählten Zahlungsart:

 

Rechnung über Klarna

Wir nehmen Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Tagen an.

 

Vorkasse

Wir nehmen Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail innerhalb von zwei Tagen an, in welcher wir Ihnen unsere Bankverbindung nennen.

Kreditkarte

Wir nehmen Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Tagen an.

 

Apple Pay

Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters Apple weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben und die Zahlungsanweisung an Apple bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir Apple zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nehmen dadurch Ihr Angebot an.

 

PayPal

Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nehmen dadurch Ihr Angebot an.

 

Klarna PayNow Lastschrift

Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie dem Online-Anbieter Klarna ein Lastschrift-Mandat. Klarna zieht den Rechnungsbetrag von Ihrem Bankkonto ein. Über das Datum der Kontobelastung wird Sie Klarna innerhalb von zwei Tagen nach Eingang Ihrer Bestellung bei uns informieren (sog. Prenotification). Dadurch kommt der Vertrag mit uns zustande.

 

Sofort by Klarna

Nach Abgabe der Bestellung werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters Sofort GmbH weitergeleitet, wo Sie die Zahlungsanweisung bestätigen. Dadurch kommt der Vertrag mit uns zustande.

 

Barzahlung bei Abholung

Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung bar.

3 Aufrechnungs-und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer/Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch.

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu.

5 Lieferbedingungen
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Niko Bogianzidis, Bahnstraße 83a, Wolkersdorf, Österreich zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: 10:00 – 18:00

6 Widerrufsrecht
Ihnen steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu.

7 Höhere Gewalt; Vorbehalt der Selbstbelieferung
Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt oder sonstige von uns bzw. von unseren Zulieferanten nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Transport und Verzollungsverzug, Transportschäden, Mangel an Materialien, Ausfälle von Arbeitskräften, Feuerschäden, Arbeiter- oder Rohstoffmangel, Streiks oder Aussperrungen, Verfügungen von hoher Hand und alle Umstände, welche die Erzeugung oder den Versand verhindern oder verringern und dergleichen mehr, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt des Bestellers vom Vertrag aus diesen Gründen ist ausgeschlossen.

 

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

 

Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 UGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

8 Rügepflicht/Nachbesserung/Begrenzung der Schadensersatzpflicht
Dem Mieter/Käufer stehen Gewährleistungsrechte nur zu, soweit er offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Werktagen nach Ablieferung und später erkannte Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich rügt. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Wir sind zur Nachbesserung und Ersatzlieferung berechtigt. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung begrenzt.

9 Gerichtsstand
Soweit der Käufer/Mieter Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist das Landesgericht Korneuburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Im Übrigen ist Korneuburg Gerichtsstand, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Auf enthalt des Käufers/Mieters nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt wurde oder nicht bekannt ist.

10 Verzugszinsen; Mahnkosten
Bei Zahlungsverzug des Käufers/Mieters sind wir berechtigt, Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz zu fordern. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für jede schriftliche Mahnung Mahn- und Verwaltungskosten in Höhe von mind. 5% der Vertragssumme geltend zu machen. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer/Mieter ist berechtigt, das Entstehen eines geringeren Schadens nachzuweisen.

11 Abweichende Vereinbarungen
Mit Ausnahme der im Handelsregister als vertretungsberechtigt eingetragenen Personen ist keiner unserer Mitarbeiter berechtigt, mündliche Nebenabreden, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, abzuschließen. Dies gilt im Besonderen für unser Service-Personal vor Ort.

 

Besondere Bestimmungen für Mietverträge

12 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung der Mietsache an den vereinbarten Standort. Ist eine feste Mietdauer nicht vereinbart oder auf unbestimmte Zeit verlängert, kann das Mietverhältnis mit einer Frist von 5 Werktagen gekündigt werden.

 

13 Mietzins
Die Miete ist jeweils am ersten Werktag eines Monats ohne Abzug im Voraus zu entrichten. Ist eine feste Mietdauer nicht vereinbart oder auf unbestimmte Zeit verlängert worden, ist eine vollständige Miete zu entrichten. Für nicht vollendete Monate erfolgt eine stichtagsbezogene Abrechnung unter voller Berechnung des Rückgabetages. Sollte die Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer zum vereinbarten Termin nicht stattfinden, verpflichtet sich der Mieter zur Bezahlung einer Konventionalstrafe in Höhe der Miete. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt. Sämtliche aus der Anlieferung und Aufstellung resultierenden Kosten hat der Mieter zu tragen. Diese Preise sind auf Grund der bei Geschäftsabschluss gültigen Löhne, Materialpreise und der uns bekannt gegebenen Lieferantenpreise erstellt. Nachträgliche Erhöhungen der vorgenannten Kosten und Preise berechtigen uns, die jeweils vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen. Dem Besteller steht aus diesem Grund ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nicht zu: er verzichtet überdies für diesen Fall auf das Rechtsmittel und die Einrede des Wegfalles der Geschäftsgrundlage

 

14 Zahlungsverzug
Gestaltet sich die Finanzlage des Mieters/Käufers nach unserem Dafürhalten dennoch für ungünstig oder ist er mit der vereinbarten Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt:

a) die Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen
Zahlung aufzuschieben;

b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen;
c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust);
d) Sicherstellungen auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Wahl zu beanspruchen;
e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe der jeweils üblichen Bankrate für Kontokorrentkredite, jedoch mindestens 12 % Zinsen p. a. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auf laufende Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen;
f) bei Nichteinhaltung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag

zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wird;

g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringenden Leistungen, gleichgültig welcher Art auch immer, bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten.

Bei Zahlungsverzug des Mieters sind wir berechtigt, ohne gesonderte Ablehnungsandrohung den Mietvertrag fristlos zu kündigen, die Mietgegenstände abzuholen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Mieter nicht innerhalb von 10 Tagen nach einer schriftlichen Mahnung den ausstehenden Mietzins vollständig bezahlt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Mieter mit der Entrichtung des Mietzinses für zwei aufeinanderfolgende Termine oder in Höhe eines Gesamtbetrags in Verzug gekommen ist, der der Höhe nach, den Mietzins für zwei Monate erreicht. Ist eine feste Mietdauer vereinbart, können wir anstelle von Kündigung und Schadensersatz auch Vorauszahlung des Mietzinses für die verbleibende Restlaufzeit des Vertrages, maximal jedoch zwölf Monatsmieten, verlangen.

15 Gewährleistung und Garantien
Bei Anlieferung von Mietsachen, die mit Mobiliar vermietet sind, sind wir nicht verpflichtet, eventuell fehlende oder defekte Einrichtungsgegenstände, die den Gebrauch der Gesamtsache nicht nennenswert beeinträchtigen, nachzuliefern. Die Gewährleistungsrechte des Mieters beschränken sich insoweit nur auf eine Reduzierung des Mietpreises in angemessener Höhe.

 

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

 

Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffs Anspruch nach § 933b ABGB bleiben unberührt.

 

Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).

Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

 

bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist

bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)

im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart

soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

 

Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von bis unter der Telefonnummer +43 2245 22885 sowie per E-Mail unter info@oeklo.at.at

 

16 Vorbereitung des Standortes und der An-und Ablieferung
Der Mieter ist verpflichtet, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße An- und Ablieferung am Standort zu gewährleisten. Er hat insbesondere einen festen Untergrund (Fundament oÄ) vor Anlieferung herzustellen und zu gewährleisten, dass ein LKW bei An- und Ablieferung unmittelbar an den Aufstellungsort heranfahren und abladen kann.

 

Des Weiteren hat der Mieter entsprechende Hilfspersonen für die Auf- und Abladevorgänge bereitzustellen und für die Aufstellung eventuell erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen zu besorgen. Verzögerungskosten, die durch nicht ordnungsgemäße Vorbereitung des geplanten Standortes oder Wartezeiten der LKW und des Montagepersonals im Rahmen der Auslieferung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Wahl von Versandart und Versandweg bleiben uns unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen. Express- und Nachbestellung Zuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.

17 Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

 

bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung

bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder

soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

 

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

18 Konstruktions- und Formänderungen
Konstruktions- und Formänderungen auch nach Vertragsschluss bleiben vorbehalten, soweit Funktion und Aussehen der Mietsache nicht grundsätzlich geändert wurden und die abweichende Mietsache für den Mieter zumutbar ist. Der Mieter hat Sorge zu tragen, bei Sturmwarnungen (ab 70km/h) alle Personen in Sicherheit zu bringen und von einer Benützung abzuraten.

19 Übergabeprotokoll
Bei Überlassung der Mietsache kann ein Mieter und bei Rückgabe der Mietsache können wir die Anfertigung eines schriftlichen Übergabeprotokolls über den Zustand der Mietsache und die Vollständigkeit des Inventars verlangen, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.

20 Versicherungen
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen auf eigene Kosten gegen Vandalismus, Feuer-, Wasser-und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern und für die Mietsachen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wir sind berechtigt, vom Mieter als Nachweis über den Abschluss der Versicherungen die Vorlage der Versicherungsscheine zu verlangen und wenn die Versicherungsscheine nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Aufforderung vorgelegt werden, entweder die Versicherungen auf Kosten des Mieters selbst abzuschließen oder fristlos zu kündigen. Der Mieter trägt sämtliche Kosten, die aus einer behördlich vorgeschriebenen Überprüfung resultieren. Wird bei einer Kollaudierung die Anwesenheit des Vermieters oder einer von Ihm befugten Person verlangt, wird dies dem Mieter nach Aufwand verrechnet.

21 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund für uns gilt insbesondere:

 

a) wenn der Mieter keinen Versicherungsschutz nachweisen kann;
b) wenn der Mieter zahlungsunfähig wird oder seine Zahlung einstellt,
c) durch Gerichtsbeschluss oder auf andere Weise liquidiert wird oder wenn ein außergerichtliches oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren, ein Gesamtvollstreckungs-, Konkurs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters beantragt oder
eröffnet wird;

d) wenn der Mieter seinen (Wohn-)Sitz in Österreich aufgibt.

Hat der Mieter den Kündigungsgrund zu vertreten, sind wir berechtigt, Schadenersatz in Höhe von

mindestens 2 Monatsmieten, oder 50% der Gesamtmiete zu verlangen. Der Schadenersatz ist entsprechend anzugleichen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen.

 

22 Behandlung der Mietsache
Die Mietsache ist an dem vereinbarten Standort aufzustellen. Eine Verbindung des Mietgegenstandes mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder einer Anlage wird lediglich vorübergehend für die Dauer der mietweisen Überlassung vorgenommen. Bauliche Änderungen, zusätzliche Einbauten oder ähnliche die bauliche Substanz der Mietsache berührende Maßnahmen, eine Verlegung an

einen anderen Standort (auf Kosten und Risiko des Mieters) oder die Überlassung der Mietsache an

Dritte ist nur zulässig, wenn wir zuvor schriftlich zugestimmt haben. Unsere Firmenkennzeichen dürfen nicht entfernt oder verdeckt werden. Der Mieter hat auf seine Kosten die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu halten, beziehungsweise unser Servicepersonal nach besten Kräften bei der Wartung zu unterstützen.

23 Endreinigung
Die Mietsachen sind bei Beendigung der Mietzeit von groben und außergewöhnlich starken Verschmutzungen gereinigt zurückzugeben. Sollte eine Reinigung durch den Mieter erfolgen ist dies entsprechend unserer Vorgaben durchzuführen. Die Endreinigung wird von uns gegen Berechnung einer Endreinigungspauschale selbst vorgenommen. Diese gilt jedoch nur für Verschmutzungen, wie sie unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks zu erwarten stehen. Wir bleiben daher berechtigt, außergewöhnlichen Reinigungsaufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.

24 Servicepersonal
Der Käufer/Mieter hat unser Servicepersonal nach besten Kräften zu unterstützen und Ihnen dauerhaft und vollumfänglich Zutritt zu Wasser- und Stromanlagen zu gewähren. Darüber hinaus ist Ihnen ein Park- und Lagerplatz in akzeptabler Nähe der Mietsache zur Verfügung zu stellen. Den Weisungen und Vorgaben des Servicepersonals ist genauestens Folge zu leisten.

 

Weiters hat der Käufer/Mieter für eine Unterbringung des Servicepersonals auf seine Kosten zu sorgen, sofern eine Heimreise vom Auftragsort nicht zumutbar ist. Dies betrifft im Besonderen Aufträge mit dem Zusatz “Vollzeitservice”. Insbesondere während des Auf- und Abbaus der Kauf-/Mietsache, ist dem Personal vollumfänglich und priorisiert Zugang zu vorhandenen Gerätschaften (Stapler und dgl.) sowie Zufahrtswegen zu ermöglichen.

 

Besondere Bestimmungen für Kaufverträge

25 Miet-/Kaufpreis
Die erste Hälfte des vereinbarten Betrages ist bei Auftragserteilung die zweite Hälfte ist innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung jeweils ohne Abzug zu bezahlen. Skonti werden nicht gewährt.

26 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

 

Das Eigentum an den Kaufsachen geht erst bei Erfüllung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag auf den Käufer über. Bei einer Pfändung der Kaufsache oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und die zur Abwehr der Angriffe notwendigen Informationen bereitzustellen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache weiterzuverkaufen oder in sonst einer Weise über sie zu verfügen.

27 Verhaltenskodex
Folgenden Verhaltenskodizes haben wir uns unterworfen:

 

Trusted Shops (https://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf)

 

SDGs

(https://oeklo.at/sdgs/)

28 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier (https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage) finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Vebraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

29 Gewährleistungsausschluss bei gebrauchten Kaufsachen
Der Verkauf gebrauchter Kaufsachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

30 Schlussbestimmungen
Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Sind Sie Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuch, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

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