Wer eine mobile Toilette für eure Veranstaltung rechtzeitig plant, hat schon gewonnen. Schlechte WCs fallen unangenehm auf. Gute WCs bleiben in Erinnerung und genau das ist das Ziel.
Wir zeigen euch, worauf es bei der Klo-Planung ankommt, was österreichisches Recht verlangt und wie öKlo GmbH auch bei Outdoor-Events den Unterschied macht.
Das stille Örtchen laut denken: Warum die WC-Planung euer Event prägt
Ein Stadtfest lebt von Stimmung, Musik und gutem Essen. Aber kaum etwas kann eine Veranstaltung schneller in ein negatives Erlebnis verwandeln als eine Warteschlange vor einer stinkenden Plastikkabine in der Abendsonne.
Das bleibt nicht ohne Folgen: Gäste sprechen darüber und oft wird sogar weniger konsumiert, um den Gang zur Toilette zu vermeiden, ein Effekt, der vor allem bei Frauen immer wieder beobachtet wird. Gemeinden und Vereine, die in der Region für ihr Fest bekannt sein wollen, sollten genau hier nicht sparen.
Außerdem: In Österreich ist das Bereitstellen ausreichender Sanitäranlagen bei öffentlichen Veranstaltungen gesetzlich geregelt. Wer das unterschätzt, riskiert Probleme bei der Behördengenehmigung schon Wochen vor dem Fest. Kein schöner Start in die Feierlaune.
Wie viele Toiletten braucht man für eine Veranstaltung?
Das ist die Frage, die uns am häufigsten erreicht und sie hat eine konkrete Antwort.
Laut der Steiermärkischen Veranstaltungssicherheitsverordnung (VSVO §25) gilt als ausreichend:
- eine WC-Zelle je 50 Frauen
- eine WC-Zelle je 100 Männer
- eine Pissoiranlage je 50 Männer
Wichtig zu wissen: Eine so konkrete Regelung gibt es in dieser Form nicht in allen Bundesländern. Die Steiermark liefert hier eine gute Orientierung, die auch in der Praxis häufig herangezogen wird.
Für die Praxis empfehlen wir als Faustregel: eine Kabine pro 50 bis 75 Gäste bei einem Event mit vier bis sechs Stunden Dauer.
Sobald viel getrunken wird, lange Abende geplant sind oder das Wetter besonders heiß ist, solltet ihr großzügiger kalkulieren.
Diese drei Faktoren bestimmen den Bedarf
Erstens: die Gästezahl.
Das ist der wichtigste Parameter. Lieber eine Kabine zu viel als eine zu wenig.
Zweitens: Dauer und Art des Events.
Ein Konzert mit langen Pausen belastet die Klos konzentrierter als ein mehrstündiges Fest mit gleichmäßig verteiltem Publikum. Bei mehrtägigen Veranstaltungen kommen außerdem Duschen und Waschstationen ins Spiel.
Drittens: der Getränkekonsum.
Bei Events mit Bierausschank plant man rund 30 bis 40 Prozent mehr Kapazität.
Mobile Toilette Veranstaltung: Holz schlägt Plastik auch beim Stadtfest
Die meisten Veranstalter greifen automatisch zu klassischen Plastikkabinen. Verständlich, aber nicht optimal.
Kunststoff speichert Wärme. An heißen Tagen entstehen im Inneren Temperaturen von bis zu 50 Grad. Die chemischen Zusätze verstärken dabei oft unangenehme Gerüche.
Holz funktioniert anders:
- keine Wärmespeicherung
- angenehmes Raumklima
- natürliche Geruchsbindung durch Holzspäne
- keine Chemikalien
Laut Bundesministerium entfallen rund 25 % des täglichen Trinkwasserverbrauchs auf Toilettenspülungen. Bei Veranstaltungen mit vielen Gästen summiert sich das erheblich.
Mit wasserlosen Trockentoiletten wird dieser Verbrauch vollständig eingespart.
Zusätzlich liegt der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Person in Österreich bei rund 130 Litern täglich. Gemeinden und Veranstalter können hier einen messbaren Nachhaltigkeitsbeitrag leisten.
Schritt für Schritt: So plant ihr die mobile Toilette für eure Veranstaltung richtig
Gute Planung beginnt früh. Mit diesen Schritten seid ihr auf der sicheren Seite:
Bedarf berechnen:
Gästezahl, Eventdauer und Programmcharakter kombinieren und großzügig aufrunden. Hier geht es zu unserem Rechner.
Standort wählen:
Gut erreichbar platzieren. Keine Lkw-Zufahrt notwendig wie bei Plastiktoiletten, da kein Absaugwagen benötigt wird.
Waschstationen mitdenken:
Direkt neben den Kabinen platzieren. Autark und ohne Wasseranschluss möglich.
Frühzeitig anfragen:
Ideal vier bis sechs Wochen vor dem Event.
Wartung vereinbaren:
Bei mehrtägigen Events tägliche Reinigung oder Vollzeitservice einplanen.
Warum Gemeinden und Vereine auf öKlo GmbH setzen
Für Gemeinden ist die Sanitärlösung mehr als Logistik – sie ist ein Statement.
Holzkabinen aus Österreich, ohne Chemie und ohne Trinkwasserverbrauch sagen mehr als jeder Nachhaltigkeitsaufkleber.
öKlo GmbH liefert, baut auf, reinigt und holt alles wieder ab.
Ihr kümmert euch ums Fest, wir ums Klo.
Unser gesamtes Sortiment an Toiletten, Handwaschstationen und Duschen findet ihr im Produktbereich. Mehr zur Nachhaltigkeit auf unserer entsprechenden Seite.
Plant ihr gerade eine Veranstaltung? Jetzt unverbindlich anfragen und Angebot sichern.
FAQ
Ist eine mobile Toilette bei Veranstaltungen in Österreich gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Öffentliche Veranstaltungen benötigen ausreichende Sanitäranlagen laut Landesvorschriften. Als Richtwert gilt eine WC-Zelle je 50 Frauen und je 100 Männer.
Wie viele Toiletten brauche ich für 100 Gäste?
Empfehlung: 1 bis 2 Kabinen. Bei viel Ausschank eher 2 bis 3.
Was kostet eine mobile Toilette?
Abhängig von Anzahl, Mietdauer und Serviceumfang. Ab € 290 pro Monat.
Warum Trockentoilette statt Plastikkabine?
Kein Geruch, kein Wasserverbrauch, angenehmes Klima und vor allem: flexibel einsetzbar. öKlos können genau dort platziert werden, wo sie gebraucht werden – auch in unwegsamem Gelände, ganz ohne Lkw-Zufahrt oder Absaugwagen.
Brauche ich Handwaschstationen?
Ja, in der Regel vorgeschrieben und sinnvoll.
Wie früh buchen?
Mindestens vier bis sechs Wochen vor dem Event.
Lieferung auf unebenem Gelände?
Ja, problemlos möglich.
Gibt es barrierefreie Kabinen?
Ja, barrierefreie Kabinen sollten bei öffentlich zugänglichen Veranstaltungen eingeplant werden. Grundlage dafür ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), das Diskriminierung durch mangelnde Barrierefreiheit untersagt. In der Praxis werden barrierefreie Sanitäranlagen zudem häufig im Rahmen von Genehmigungen vorgeschrieben, etwa auf Basis entsprechender Leitfäden und Richtlinien.
Quellenangaben und weitere Informationen:
Steiermärkische Veranstaltungssicherheitsverordnung §25
Veranstaltungsgesetze der Bundesländer
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)